Schulordnung der Friedrich-Wilhelm-Schule

Präambel

Da sich gemeinsames Lernen in einer angenehmen und geschützten Atmosphäre erfolgreicher und erfreulicher gestalten lässt, erwarten wir von jedem Mitglied unserer Schulgemeinde ein rücksichtsvolles, tolerantes, hilfsbereites und höfliches Verhalten, das allen Mitmenschen mit Respekt begegnet. Die Gesundheit und Unversehrtheit anderer sollte ebenso selbstverständlich sein wie die Achtung fremden Besitzes. Wer dies beherzigt, benötigt weder Gebote noch Verbote. Da aber menschliches Miteinander nicht immer störungsfrei verläuft, sind Grundregeln nötig, die selbstverständlich und deswegen aus Einsicht befolgt werden.

1. Verhalten in Schulgebäude und Klassenraum

Eigentum der Schule bzw. der Mitschüler

 

Mit von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien wie Mobiliar, Schulbüchern und Lernmaterialien ist sorgfältig, mit Seife, Papierhandtüchern etc. sparsam umzugehen.

Beschädigungen von Schuleigentum bzw. Eigentum anderer Schüler sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden die betroffenen Schüler zur Verantwortung gezogen, und die Erziehungsberechtigten haften im gesetzlichen Rahmen für die angerichteten Schäden ihrer Kinder.

 

Sauberkeit und Ordnung

Jeder Schüler hat die Pflicht, seine Schule sowie Klassen- und Fachräume sauber und ordentlich zu halten. Bei Raumwechsel ist das Licht auszuschalten, Türen und Fenster sind zu schließen. Am Ende des Schultages sind die Stühle wegen der Reinigungsarbeiten hochzustellen und Mülleimer bedarfsweise zu leeren.

 

Essen im Gebäude

Essensbestellungen über Lieferservice sind nur in Absprache mit einer Lehrkraft erlaubt. Da die Schulgemeinde besonderen Wert auf den angemessenen Umgang mit Lebensmitteln legt, sind warme Speisen/Snacks in der Cafeteria zu verzehren.

Hausaufgaben

Hausaufgaben gehören zur sinnvollen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und sind prinzipiell am häuslichen Arbeitsplatz bzw. während der schulischen Hausaufgabenbetreuung anzufertigen.

 

Verlassen des Schulgeländes

Das Verlassen des Schulgeländes ist bis zum Ende des Pflichtunterrichtes untersagt.

 

Schulfremde Personen

Gäste sind an unserer Schule herzlich willkommen, melden sich über das Sekretariat bei der Schulleitung, geben den Grund ihres Besuches an und verhalten sich gemäß der Schulordnung. Bei Verstößen kann gegebenenfalls vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

 

2. Gefährliche, gefährdende und störende Gegenstände und Verhaltensweisen

 

Gefährliche und gefährdende Gegenstände und Verhaltensweisen

Rennen und Ballspiele sind im Gebäude aus Sicherheitsgründen verboten, und Schultaschen sowie Jacken sind so zu verstauen, dass sie niemanden beeinträchtigen.

Fahrräder und Roller werden auf dem Schulgelände geschoben und auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt. Weitere Fahrgeräte sind unerwünscht.

Gegenstände, durch die der Unterricht beeinträchtigt werden könnte oder von denen eine Gefahr ausgeht, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Dies gilt besonders für Waffen und gefährliches Spielzeug.

Das Rauchen und das Mitführen bzw. der Konsum von Energy-Drinks, Alkohol und Drogen sind im Geltungsbereich der Schulordnung strengstens untersagt.

 

Mobile Multimediageräte

Vor Schulbeginn dürfen Handys, Smartphones und andere elektronische sowie internetfähige Geräte rücksichtsvoll, störungsfrei, verantwortungsvoll und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben genutzt werden. Grundsätzlich verboten sind Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sowie das Mitführen und Verbreiten illegaler digitaler Inhalte wie unrechtmäßig gemachte Fotos, illegal heruntergeladene Dateien, Gewaltdarstellungen und -verherrlichungen oder jugendgefährdende und pornografische Inhalte.

Mit dem ersten Gong zur ersten Unterrichtsstunde bis zum Verlassen des Schulgeländes müssen die Geräte ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Diese Regelung greift auch während der Busfahrt zum Sportunterricht und bei Schulveranstaltungen. Sie kann durch eine Lehrkraft zeitweise außer Kraft gesetzt werden, wenn die Geräte für unterrichtliche Zwecke genutzt werden oder ein Schüler dringende persönliche Gründe anführt. Während außerunterrichtlicher Veranstaltungen kann die verantwortliche Lehrkraft die Nutzungsbestimmung der Geräte individuell gestalten.

 

3. Verhalten in den Pausen

Große Pause

Große Pausen bieten die Möglichkeit, das Klassenzimmer zu verlassen und den Schulhof bzw. die Freizeitflächen oder die Cafeteria aufzusuchen.

Lehrerwechsel während einer Doppelstunde

Innerhalb eines Unterrichtsblocks bleiben alle Schüler bei einem Lehrerwechsel im Klassenraum und verhalten sich so leise, dass der Unterricht in den Nachbarklassen nicht gestört wird. Sollte während eines Unterrichtsblocks ein Raumwechsel nötig sein, hat dieser störungsfrei zu erfolgen. Toilettengänge während eines Unterrichtsblockes sind einzeln und zügig vorzunehmen.

»Stille« Pause im Lehrerzimmer

Die erste große Pause ist an allen Unterrichtstagen eine »stille Pause« im Lehrerzimmer. Das heißt, in dieser Zeit stehen die Lehrkräfte für Anliegen von Schülern nur im Notfall oder nach individueller Absprache zur Verfügung.

4. Organisationsregeln

Krankmeldung

Bei Schülern, die krankheitsbedingt im Unterricht fehlen, informieren die Erziehungsberechtigten bis zum Unterrichtsbeginn des ersten Fehltages das Sekretariat. Bei absehbar längerer Erkrankung ist der Klassenlehrer spätestens am dritten Fehltag zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten muss am Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts dem Klassenlehrer vorgelegt werden.

 

Krankmeldung bei Leistungsnachweisen

Ohne eine telefonische Abmeldung kann bei einem Leistungsnachweis (Klassenarbeit, Test, Referat etc.) die nicht erbrachte Leistung mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.

 

Krankmeldung während der Unterrichtszeit

Wer während der Unterrichtszeit erkrankt, meldet sich beim unterrichtenden Lehrer oder dem Lehrer der Folgestunde ab und nimmt vom Sekretariat aus Kontakt mit den Erziehungsberechtigten oder einer autorisierten Person auf, um entweder abgeholt zu werden oder sich eigenständig nach Hause zu begeben. Die Abmeldung während der Unterrichtszeit wird im Sekretariat registriert. Sollte in einer der Folgestunden ein Leistungsnachweis zu erbringen und keine Abmeldung im Sekretariat erfolgt sein, kann die nicht erbrachte Leistung mit der Note »ungenügend« bewertet werden.

 

Beurlaubung vom Unterricht

Wer aus wichtigen Gründen absehbar den Unterricht versäumt, muss dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich und unter Angabe des Grundes durch die Erziehungsberechtigten beantragen (siehe Formular »Antrag auf Beurlaubung von Schülern«). Dabei sind Arzttermine in der Regel in unterrichtsfreie Zeiten zu legen. Die Genehmigung für eine Beurlaubung vom Unterricht erteilt bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer, darüber hinaus die Schulleitung. Die Beurlaubung vom Unterricht an Ferienrandtagen muss bei der Schulleitung beantragt und von dieser genehmigt werden. Bei einem Fehlen an einem Ferienrandtag ohne vorher genehmigte Beurlaubung kann die Schulleitung eine Schulbesuchsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.

 

Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt für alle, die sich auf dem Schulgelände samt außerschulischer Anlagen sowie an außerschulischen Veranstaltungsorten aufhalten.

 

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

Verstöße gegen diese Schulordnung können sowohl schulrechtliche als auch zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen haben und sich auf die Note im Sozialverhalten auswirken.

Stand August 2019